Autor: Oliver Stegmann
Unternehmen müssen klar angeben, ob Bewertungen echt sind. Apple erfüllt diese Pflicht nicht ausreichend – entscheidet das Landgericht (LG) Berlin am 29.08.2024 (Az. 52 O 254/23).
Was wesentlich ist
Die Aufgliederung von Bewertungen nach Sterneklassen ist keine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 1 UWG – entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am 25.07.2024 (Az. ZR 143/23).
Auch Amazon muss Rezensenten identifizierbar machen
Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bestätigt Entscheidung vom Februar 2024, dass Betreiber von Plattformen die Identität des Rezensenten offenlegen müssen – Beschluss vom 28.05.2024 (Az. 7 W 54/24)
Stehen Bewertungen bei kununu vor dem Aus?
Ein Arbeitgeber kann die Löschung einer Bewertung auf kununu verlangen, wenn die Plattform den Rezensenten nicht so individualisiert, dass der Arbeitgeber überprüfen kann, ob überhaupt ein Kontakt zum Rezensenten besteht – entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24)
Wenn KI Fake-Werbung produziert
Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz (KI) werden gerade lebhaft diskutiert. Was gilt, wenn KI genutzt wird, um Fake zu produzieren, hat das Landgericht (LG) Bonn in einem interessanten Fall entschieden (Az. 9 O 130/23)
Wer bewertet, muss beweisen
Wer eine Bewertung verfasst und darin enthaltene negative Tatsachenbehauptungen nicht beweisen kann, haftet dafür – entscheidet das Landgericht (LG) Frankenthal (Az. 6 O 18/23)
Unzulässige Ein-Stern-Bewertung
Bewertet ein Mitbewerber einen Konkurrenten mit einem von fünf möglichen Sternen ist das unzulässig, wenn es keine Grundlage für die Bewertung gibt – entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az. 6 U 83/22)
BGH stärkt Rechte von Betroffenen
Gericht konkretisiert Kriterien, nach denen Suchergebnisse nebst Vorschaubildern (thumbnails) bei Google zu löschen sind (Az.: VI ZR 832/20)
Zur Auskunft verpflichtet
kununu muss Bestandsdaten eines Rezensenten mitteilen – entscheidet das Landgericht (LG) Bückeburg am 17. März 2023 (Az. 1 O 106/22)
Glassdoor muss löschen
Auch auf der Plattform des US-amerikanischen Bewertungsportals finden sich unzulässige Bewertungen. Die Erfolgsaussichten bei einem Löschantrag sind gut.