Dr. Oliver Stegmann
-
040 / 41 525 444
-
Hilfe@Fakeaway.de
Auch Apple muss bei Bewertungen transparent sein
Unternehmen müssen klar angeben, ob Bewertungen echt sind. Apple erfüllt diese Pflicht nicht ausreichend – entscheidet das Landgericht (LG) Berlin am 29.08.2024 (Az. 52 O 254/23).
Apple muss Verbraucher besser darüber informieren, dass Sternebewertungen im App-Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelte, dass Apple lediglich in seinen Nutzungsbedingungen auf die fehlende Prüfung der Bewertungen hinweist. Dies genügt laut LG Berlin nicht den gesetzlichen Anforderungen, die seit Mai 2022 gelten. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und gibt klare Vorgaben für Unternehmen im Online-Handel.
Der Sachverhalt
Der vzbv klagte gegen Apple, weil das Unternehmen in seinem App-Store nicht ausreichend darauf hinweist, dass die Echtheit der dort angezeigten Rezensionen nicht überprüft wird. Apple hatte lediglich in seinen Nutzungsbedingungen darauf verwiesen, dass Bewertungen nicht auf ihre Authentizität kontrolliert werden. Verbraucher, die sich bei ihrer Kaufentscheidung an diesen Bewertungen orientieren, erhielten dadurch keine klaren Informationen über deren Verlässlichkeit, so der vzbv.
Begründung des Gerichts
Das Gericht stellte klar, dass Anbieter seit Mai 2022 gesetzlich verpflichtet sind, darüber zu informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen tatsächlich von Nutzern stammen, die das Produkt verwendet oder gekauft haben. Diese Pflicht ergibt sich aus §§ 5a Abs.1, 2, 5b Abs. 3 UWG. Diese Information muss für Verbraucher klar erkennbar und leicht zugänglich sein. Apple hatte nur in seinen Nutzungsbedingungen darauf hingewiesen, dass keine Echtheitsprüfung stattfindet. Das reichte dem Gericht nicht aus, da solche Hinweise schwer auffindbar und für Verbraucher nicht ausreichend verständlich sind.
Entscheidende Angabe fehlt
Im App Store werden Sternebewertungen und Rezensionen prominent angezeigt, wobei Durchschnittswerte und Verteilungen der Bewertungen abrufbar sind. Für Verbraucher fehlt jedoch eine entscheidende Angabe: Ob die Bewertungen von echten Nutzern stammen. Die Platzierung des entsprechenden Hinweises in den Geschäftsbedingungen unter der Rubrik „Deine Beiträge zu unseren Diensten“ ist laut Gericht nicht ausreichend. Verbraucher würden solche wesentlichen Informationen nicht an dieser Stelle suchen.
Klare und zugängliche Informationen
Das LG bewertete diese Praxis als irreführend und betonte, dass Unternehmen klare und zugängliche Informationen bereitstellen müssen, um Verbraucher vor potenziell gefälschten Bewertungen zu schützen. Durch die fehlende Transparenz habe Apple gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen. Anbieter seien verpflichtet, Verbraucher in die Lage zu versetzen, auf Basis echter Bewertungen informierte Entscheidungen zu treffen.
Das Urteil setzt ein deutliches Signal für die Verpflichtung zur Transparenz und stärkt die Rechte der Verbraucher. Unternehmen im Online-Handel müssen sicherstellen, dass ihre Bewertungsmechanismen offen und nachvollziehbar gestaltet sind.
Tipp 1
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, darüber zu informieren, ob und wie sie die Echtheit von Rezensionen überprüfen.
Tipp 2
Wenn keine Überprüfung erfolgt, muss deutlich darauf hingewiesen werden.
Tipp 3
Eine Information in den Nutzungsbedingungen, dass Bewertungen nicht auf Echtheit geprüft werden, ist nicht ausreichend.