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Falsche Bewertungen prüfen. Reputation schützen.

  • Bewertungen entscheiden über Ihren Unternehmenserfolg.
  • Überlassen Sie diese Entscheidung nicht anderen.

  • Handeln Sie jetzt.

Wir wahren Ihren Ruf.

Vertrauen Sie unserer anwaltlichen Kompetenz.
Aus Erfahrung wissen wir, wie man falsche Bewertungen aus der Welt schafft. Schnell und effizient.


Unsere Erfahrung – unsere Referenzen.

Warum handeln?

Negative Fake-Bewertungen schaden.

Ihrem Unternehmen. Seinem Ruf. Seinem Umsatz. Seiner Entwicklung. Nicht nur beim Recruiting. Außerdem haben solche Bewertungen negative Folgen für das wichtige Google-Ranking und die Reichweite Ihrer Website.

Bewertungen wirken – Internet-Nutzer vertrauen ihnen.

75 Prozent der Internet-Nutzer ziehen vor dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung ein Bewertungsportal zu Rate.

Knapp drei Viertel dieser Nutzer erachten schriftliche Rezensionen bei ihren Kaufentscheidungen als wesentlich.

Für 59 Prozent sind Online-Bewertungen wichtig bei der Suche nach Produkten und Dienstleistungen.*


*Quelle: Splendid Research GmbH, Online-Bewertungsportal Monitor  2019.

Viele Online-Bewertungen sind manipuliert.

Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2020:**

Fast 2 von 3 Bewertungen, die darauf spezialisierte Agenturen an Bewertungsplattformen oder Vergleichsportale verkaufen,  waren manipuliert.

Oft wollen Kunden mit negativen Bewertungen Druck ausüben, etwa um Preisnachlässe zu erzwingen. Auch missgünstige Wettbewerber können hinter schlechten Bewertungen stecken.


**Quelle: Stiftung Warentest, test-Heft 7/2020, S. 49-53.

Risiko Kontrollverlust.

Geraten negative Bewertungen in den Fokus der Medien oder erwächst daraus ein Shitstorm, kann die Situation für Unternehmen schnell existenzbedrohend werden – und außer Kontrolle geraten.

Was können Sie tun?

Man kann doch eh nichts machen – ein folgenschwerer Irrtum

Plattformen wollen oft an Fake-Bewertungen festhalten. Sie raten betroffenen Unternehmen dann einfach, solche Bewertungen doch selbst zu kommentieren.

Lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Wehren Sie sich, bevor Sie nicht mehr Herr der Lage sind. Mit FAKE*away.

Vorgehen gegen den Verfasser

Ist der Verfasser der Bewertung bekannt, kann von ihm verlangt werden, dass er die Bewertung löscht. Weigert er sich, kann er gerichtlich zur Löschung gezwungen werden. Unterliegt der Verfasser vor Gericht, muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Vorgehen gegen Plattformen

Unternehmen können sich auch direkt an den Betreiber der Plattformen wenden und von ihm die Löschung von Bewertungen verlangen. Reagiert der Betreiber nicht oder nicht rechtzeitig, haftet er. Dann kann er gerichtlich zur Löschung gezwungen werden.

Schnelle Resultate

Löschungsansprüche gegenüber dem Verfasser oder dem Betreiber einer Plattform lassen sich per einstweiliger Verfügung gerichtlich besonders schnell durchsetzen. Entscheidungen können sofort vollstreckt werden. Bei Verstößen drohen Verfasser und Plattform Ordnungsgelder oder Ordnungshaft.

Leistungspakete

Eine transparente Preisstruktur ist selbstverständlich für uns.

Für jede Bewertung, gegen die wir außergerichtlich vorgehen, zahlen Sie eine Pauschale. Der Preis ist abhängig von der Anzahl der Bewertungen, mit denen wir uns juristisch auseinandersetzen.*


*Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende oder Freie Berufe. Alle Preise jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Single – Für Einzelfälle

Für juristische Beanstandungen von bis zu 10 Bewertungen beträgt der Preis 300 € pro Bewertung.

Multi – Für häufiger Betroffene

Falls Sie von mehr als 10 Bewertungen betroffen sind, beträgt der Preis ab der 11. juristischen Beanstandung 250 € pro Bewertung.

Premium – Das Rundum-sorglos-Paket

Wir überwachen die einschlägigen Bewertungsportale für Sie und werden selbständig bei neuen rechtswidrigen Bewertungen aktiv: monatliches Abo.

Über uns

FAKE*away ist der kompetente und spezialisierte Partner an Ihrer Seite. Wir sind Rechtsanwälte. Als solche verfügen wir über langjährige persönliche Erfahrung im Medienrecht, insbesondere mit Bewertungsportalen.

Entscheidende Voraussetzungen für den Erfolg sind:

  • Kompetenz und Erfahrung
  • gründliche Vorbereitung
  • eine auf den Einzelfall abgestimmte Strategie
  • sowie die professionelle und konsequente Umsetzung der definierten Ziele.

FAKE*away. Wir schützen den Ruf Ihres Unternehmens.

Dr. Gunnar Matschernus (links)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Gunnar Matschernus ist seit vielen Jahren spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und Litigation mit gesellschaftsrechtlichem Bezug. Seinen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erwarb er 2019. Gunnar Matschernus verfügt aufgrund seiner Tätigkeit in internationalen und mittelständischen Wirtschaftskanzleien über vielfältige Erfahrungen in seinen Rechtsgebieten. Laut Handelsblatt & Best Lawyers zählt er zu den besten Rechtsanwälten im Bereich Gesellschaftsrecht in Deutschland. Gunnar Matschernus ist Partner der Sozietät HUTH DIETRICH HAHN, Hamburg.

Dr. Oliver Stegmann (Mitte)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Oliver Stegmann ist seit mehr als 20 Jahren Rechtsanwalt. Als ehemaliger Justitiar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist er ausgewiesener Experte im Äußerungs-, Medien- und Persönlichkeitsrecht. Er weiß nicht nur, wie Verlage arbeiten und Meinungen gemacht werden, sondern ist als Gründer von FAKE*away auch versiert beim Vorgehen gegen Bewertungsplattformen. Oliver Stegmann hat Unternehmen in zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor unzulässigen Online-Bewertungen geschützt. Er ist Partner der Sozietät HUTH DIETRICH HAHN, Hamburg.

Dr. Malte Passarge (rechts)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Malte Passarge berät mittelständische und inhabergeführte Unternehmen vor allem zu Compliance-Themen wie Compliance-Management-Systemen, Risikoanalysen, Hinweisgebersystemen oder Internal Investigations. Er erwarb 2011 den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und praktizierte sowohl in einer großen internationalen Einheit als auch als Partner in eigener Kanzlei. Gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg hat er das Hamburger Compliance Zertifikat entwickelt. Malte Passarge ist Partner der Sozietät HUTH DIETRICH HAHN, Hamburg.

Aktuelles

Was wesentlich ist

28.08.2024
Die Aufgliederung von Bewertungen nach Sterneklassen ist keine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 1 UWG – entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am 25.07.2024 (Az. ZR 143/23).

Auch Amazon muss Rezensenten identifizierbar machen

18.06.2024
Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bestätigt Entscheidung vom Februar 2024, dass Betreiber von Plattformen die Identität des Rezensenten offenlegen müssen – Beschluss vom 28.05.2024 (Az….

Stehen Bewertungen bei kununu vor dem Aus?

22.02.2024
Ein Arbeitgeber kann die Löschung einer Bewertung auf kununu verlangen, wenn die Plattform den Rezensenten nicht so individualisiert, dass der Arbeitgeber überprüfen kann, ob überhaupt ein Kontakt …

Wenn KI Fake-Werbung produziert

20.12.2023
Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz (KI) werden gerade lebhaft diskutiert. Was gilt, wenn KI genutzt wird, um Fake zu produzieren, hat das Landgericht (LG) Bonn in einem interessanten Fall …

Wer bewertet, muss beweisen

02.11.2023
Wer eine Bewertung verfasst und darin enthaltene negative Tatsachenbehauptungen nicht beweisen kann, haftet dafür – entscheidet das Landgericht (LG) Frankenthal (Az. 6 O 18/23)

Unzulässige Ein-Stern-Bewertung

09.08.2023
Bewertet ein Mitbewerber einen Konkurrenten mit einem von fünf möglichen Sternen ist das unzulässig, wenn es keine Grundlage für die Bewertung gibt – entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Köln (A…