Überlassen Sie diese Entscheidung nicht anderen.
Handeln Sie jetzt.
Vertrauen Sie unserer anwaltlichen Kompetenz.
Aus Erfahrung wissen wir, wie man falsche Bewertungen aus der Welt schafft. Schnell und effizient.
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Ihrem Unternehmen. Seinem Ruf. Seinem Umsatz. Seiner Entwicklung. Nicht nur beim Recruiting. Außerdem haben solche Bewertungen negative Folgen für das wichtige Google-Ranking und die Reichweite Ihrer Website.
75 Prozent der Internet-Nutzer ziehen vor dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung ein Bewertungsportal zu Rate.
Knapp drei Viertel dieser Nutzer erachten schriftliche Rezensionen bei ihren Kaufentscheidungen als wesentlich.
Für 59 Prozent sind Online-Bewertungen wichtig bei der Suche nach Produkten und Dienstleistungen.*
*Quelle: Splendid Research GmbH, Online-Bewertungsportal Monitor 2019.
Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2020:**
Fast 2 von 3 Bewertungen, die darauf spezialisierte Agenturen an Bewertungsplattformen oder Vergleichsportale verkaufen, waren manipuliert.
Oft wollen Kunden mit negativen Bewertungen Druck ausüben, etwa um Preisnachlässe zu erzwingen. Auch missgünstige Wettbewerber können hinter schlechten Bewertungen stecken.
**Quelle: Stiftung Warentest, test-Heft 7/2020, S. 49-53.
Geraten negative Bewertungen in den Fokus der Medien oder erwächst daraus ein Shitstorm, kann die Situation für Unternehmen schnell existenzbedrohend werden – und außer Kontrolle geraten.
Plattformen wollen oft an Fake-Bewertungen festhalten. Sie raten betroffenen Unternehmen dann einfach, solche Bewertungen doch selbst zu kommentieren.
Lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Wehren Sie sich, bevor Sie nicht mehr Herr der Lage sind. Mit FAKE*away.
Ist der Verfasser der Bewertung bekannt, kann von ihm verlangt werden, dass er die Bewertung löscht. Weigert er sich, kann er gerichtlich zur Löschung gezwungen werden. Unterliegt der Verfasser vor Gericht, muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Unternehmen können sich auch direkt an den Betreiber der Plattformen wenden und von ihm die Löschung von Bewertungen verlangen. Reagiert der Betreiber nicht oder nicht rechtzeitig, haftet er. Dann kann er gerichtlich zur Löschung gezwungen werden.
Löschungsansprüche gegenüber dem Verfasser oder dem Betreiber einer Plattform lassen sich per einstweiliger Verfügung gerichtlich besonders schnell durchsetzen. Entscheidungen können sofort vollstreckt werden. Bei Verstößen drohen Verfasser und Plattform Ordnungsgelder oder Ordnungshaft.
Für jede Bewertung, gegen die wir außergerichtlich vorgehen, zahlen Sie eine Pauschale. Der Preis ist abhängig von der Anzahl der Bewertungen, mit denen wir uns juristisch auseinandersetzen.*
*Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende oder Freie Berufe. Alle Preise jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für juristische Beanstandungen von bis zu 10 Bewertungen beträgt der Preis 300 € pro Bewertung.
Falls Sie von mehr als 10 Bewertungen betroffen sind, beträgt der Preis ab der 11. juristischen Beanstandung 250 € pro Bewertung.
Wir überwachen die einschlägigen Bewertungsportale für Sie und werden selbständig bei neuen rechtswidrigen Bewertungen aktiv: monatliches Abo.
FAKE*away ist der kompetente und spezialisierte Partner an Ihrer Seite. Wir sind Rechtsanwälte. Als solche verfügen wir über langjährige persönliche Erfahrung im Medienrecht, insbesondere mit Bewertungsportalen.
Entscheidende Voraussetzungen für den Erfolg sind:
FAKE*away. Wir schützen den Ruf Ihres Unternehmens.
Seit vielen Jahren ist Oliver Stegmann als Rechtsanwalt im Äußerungs-, Medien- und Persönlichkeitsrecht tätig. Er verfügt daher über besondere Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen in sämtlichen Medienfragen. Als ehemaliger Justitiar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung weiß er, wie Verlage arbeiten und wie Meinungen gemacht werden. Oliver Stegmann ist Partner der Sozietät ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg.
Neben dem Medienrecht befasst sich Julian Leucht insbesondere mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten in den sozialen Medien. Er berät außerdem im Datenschutzrecht und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften. Julian Leucht ist Associate in der Sozietät ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg.