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Wie Sie gegen Plattformen vorgehen können

Der Bundesgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit Bewertungsplattformen beschäftigt. Er hat ein Verfahren entwickelt, mit dem sich rechtswidrige Bewertungen außergerichtlich schnell und effizient beseitigen lassen – das sogenannte Notice-and-Takedown-Verfahren. Entscheidend ist dabei ein Hinweis des betroffenen Unternehmens an den Betreiber der Plattform. Der Hinweis muss so konkret sein, dass ein Rechtsverstoß für den Plattformbetreiber ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung feststellbar ist. Das A und O ist also, dass der Hinweis sorgfältig und richtig verfasst ist. Neben fundierten Rechtskenntnissen sind dafür Erfahrung und Fingerspitzengefühl erforderlich. Reagiert der Betreiber der Plattform nicht rechtzeitig auf den Hinweis, haftet er als sogenannter Störer. Das heißt, dass von ihm dann verlangt werden kann, dass er die Bewertung löscht. Kommt er dem nicht nach, kann er dazu gerichtlich verpflichtet werden und muss die Kosten des Verfahrens tragen.

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