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Wie schnell gibt es Resultate?

Wenn der Verfasser der Bewertung oder der Betreiber der Plattform nicht oder nicht rechtzeitig auf eine Löschungsaufforderung reagiert, können Sie die Löschung gerichtlich durchsetzen. Das geschieht in der Regel per einstweiliger Verfügung. Gerichte entscheiden dann meist ohne mündliche Verhandlung. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren, oft ergehen Entscheidungen innerhalb weniger Tage. Zuvor sollte der Verfasser der Bewertung oder der Betreiber der Plattform abgemahnt werden, um negative Kostenfolgen zu vermeiden.

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Was tun, wenn der Verfasser bekannt ist?

Können Sie auch gegen Plattformen vorgehen?