Dr. Oliver Stegmann
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FAKE*away expandiert in die Schweiz und nach Österreich – geballte juristische Kompetenz gegen manipulierte Online-Bewertungen und Desinformation
Seit rund fünf Jahren beseitigt FAKE*away in Deutschland unzulässige Online-Bewertungen. Der Zusammenschluss spezialisierter Rechtsanwälte konnte in diesem Zeitraum durch konsequentes Vorgehen gegenüber unlauteren Wettbewerbern und untätigen Plattformen den Ruf zahlreicher Unternehmen wiederherstellen. Jetzt stoßen in Österreich und in der Schweiz zwei Anwaltskanzleien zu FAKE*away und bringen ihr länderspezifisches Know-how ein, um den Ruf von Unternehmen zu schützen – falls erforderlich auch vor Gericht.
Hamburg/Wien/Zürich, 4. Februar 2025 – Spätestens seit Abschaffung des Fact-Checking beim Tech-Konzern Meta ist klar: Die Qualitätssicherung bei Social-Media-Plattformen ist auf dem Rückzug. Der unkontrollierten Verbreitung von Unwahrheiten und Desinformation wird damit Tür und Tor geöffnet. Das Internet und vor allen Dingen Plattformen werden so mehr und mehr zum vermeintlich rechtsfreien Raum, in dem sich ungeprüft alles verbreiten lässt. Vor diesem Hintergrund kommt die Expansion des Anwalts-Verbunds FAKE*away auf den gesamten DACH-Raum zum richtigen Zeitpunkt.
In Zürich stößt die Medienanwältin Sandra Hanhart (Hanhart Law) dazu, in Wien der Medienrechtsspezialist Rechtsanwalt Dr. Michael Borsky (Ruggenthaler, Rest & Borsky). In Hamburg gehören dem Team von FAKE*away der Gründer Rechtsanwalt Dr. Oliver Stegmann sowie die Rechtsanwälte Dr. Gunnar Matschernus und Dr. Malte Passarge an, alle Partner der Anwaltssozietät HUTH DIETRICH HAHN Rechtsanwälte. Die beteiligten Kanzleien und ihre Mandantschaft profitieren künftig durch FAKE*away von einem grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustausch.
FAKE*away ist aus der Erkenntnis heraus entstanden, dass viele Unternehmen nicht wissen, dass und wie sie gegen falsche und manipulierte Online-Bewertungen vorgehen können. Den von Fake-Bewertungen betroffenen Unternehmen ist häufig nicht bewusst, dass sie grundsätzlich in einer vorteilhaften Position sind: Die Plattform muss die Richtigkeit von Bewertungen in einem Prüfverfahren mit dem jeweiligen Autor der Bewertung verifizieren. Sie trägt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland damit letztlich die Beweislast für die Richtigkeit anonymer Einträge. Kann der Wahrheitsbeweis nicht erbracht werden, muss die Plattform die Bewertung löschen – andernfalls haftet sie. Die Erfahrung zeigt, dass Plattformen oft erst dann reagieren, wenn die Löschansprüche von Anwälten geltend gemacht werden.
Das Ziel von FAKE*away ist es, mit juristischer Expertise effizient und zunächst niederschwellig die Löschung von falschen Bewertungen direkt bei Bewertern oder Plattformen zu erwirken. Führt dies nicht unverzüglich zum Ziel, erstreitet FAKE*away die Beseitigung von rechtswidrigen Bewertungen über die zuständigen Gerichte. Für den Schutz der Reputation ihrer Mandanten und mit dem Know-how erfahrener Medienanwältinnen und Medienanwälte begleitet und vertritt FAKE*away Unternehmen auf dem gesamten Rechtsweg.
Kontaktinformationen
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