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kununu muss sorgfältig prüfen – oder löschen

3. Juni 2021

Die Plattform muss die Bewertung eines angeblichen früheren Arbeitnehmers löschen, weil sie nicht belegen kann, dass er dort tatsächlich einmal gearbeitet hat – entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Köln im April 2021 (Az. 15 W 19/21).

Arbeitnehmer können ihren derzeitigen oder ehemaligen Arbeitgeber anonym bewerten. Eine wichtige Plattform, die das ermöglicht, ist kununu. Für Unternehmen stellen schlechte Bewertungen ein echtes Problem dar, vor allem in Zeiten von Personalknappheit. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Verdacht besteht, dass die schlechte Bewertung von einer Person stammt, die nie für das Unternehmen tätig war.

Diesen Verdacht hegte ein Unternehmen, das bei kununu eine sehr schlechte anonyme Bewertung erhalten hatte. Es wies daher die Plattform darauf und auf weitere unzutreffende Aussagen in der Bewertung hin.

kununu nahm – wie in derartigen Fällen üblich – die Bewertung zunächst aus dem Netz und forderte beim Verfasser Belege an. Kurze Zeit später stellte kununu die Bewertung in leicht veränderter Form wieder ein. Auf Nachfrage des Unternehmens behauptete kununu, ein Dokument belege ein ehemaliges Arbeitsverhältnis. Entsprechende Unterlagen legte kununu allerdings nicht vor.

In der Folge wurde kununu abgemahnt und zur Löschung der Bewertung aufgefordert. Denn Bewertungsplattformen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Az. VI ZR 34/15 – jameda.de II) verpflichtet, Bewertungen gewissenhaft zu prüfen. Zur Verpflichtung gehört auch, sich vom Verfasser einer Bewertung Unterlagen vorlegen zu lassen, die belegen, dass zwischen dem Verfasser und dem bewerteten Unternehmen tatsächlich eine Beziehung existiert.

Da kununu es ablehnte, die Bewertung zu löschen, beantragte das Unternehmen den Erlass einer einstweiligen Verfügung und hatte vor dem OLG Köln Erfolg.

In dem Gerichtsverfahren stellte sich heraus, dass kununu vom Verfasser zwar einen Arbeitsvertrag erhalten hatte; dieses Dokument war jedoch unvollständig und an den entscheidenden Stellen geschwärzt. Folglich konnte kununu gar nicht überprüfen, ob der Verfasser tatsächlich einmal bei dem Unternehmen gearbeitet hatte.

Nach Ansicht der Kölner Richter war die Veröffentlichung der Bewertung unzulässig, weil kununu seine Prüfpflichten verletzt hatte.

Tipp 1

Bewertungsplattformen sind zur gewissenhaften Prüfung beanstandeter Bewertungen verpflichtet. Diese Pflicht umfasst, sich vom Verfasser Belege vorlegen zu lassen, die die Bewertung stützen. Die Plattform ist außerdem verpflichtet, dem bewerteten Unternehmen diese Belege in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen.